Informationen
Änderung des Formblatts zur Bescheinigung von Tätigkeiten
Mit der Änderung der Entscheidung 2007/230/EG über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr, hat die EU ein neues Formblatt für die Bescheinigung von Tätigkeiten beschlossen. Bisher gab es die EU-Bescheinigungen für Urlaub, Krankheit oder für Tage an denen ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des AETR ausgenommenes Fahrzeug gelenkt wurde, sowie die nur innerhalb Deutschlands gültige Bescheinigungen für Sonstige Arbeiten. Mit der Änderung vom 16. Dezember 2009 sind nun die Bescheinigungen vereinheitlicht worden und es wird grundsätzlich nur noch eine Bescheinigung benötigt. Das in der Sprache eines Mitgliedsstaats maschinell erstellte Formblatt wird in der gesamten EU anerkannt. Der Fahrer hat die Mitführungspflicht sämtlicher Dokumente zum Nachweis seiner Tätigkeiten des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage. Dazu gehört unter anderem die Bescheinigung von Tätigkeiten der Zeit, in der es nicht möglich war, die Tätigkeiten mit dem Kontrollgerät zu erfassen. Die Bescheinigung darf nur von einem Vertreter des Unternehmens maschinenschriftlich ausgestellt werden, wenn der Fahrer:
- erkrankt war;
- sich im Erholungsurlaub als Teil seines Jahresurlaubs im Sinne der in dem Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, geltenden Rechtsvorschriften befunden hat;
- sich im Urlaub oder in Ruhezeit befunden hat;
- ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des AETR ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat;
- andere Tätigkeiten als Lenktätigkeiten ausgeführt hat;
- zur Verfügung stand und es nicht möglich war, diese Tätigkeiten mit dem Kontrollgerät zu erfassen.
Das aktuelle Update für die Driver Card Software und für die
TachoPlus Archive stehen im Kundencenter zum Download bereit.
Sozialvorschriften im StraßenverkehrVerordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, FPersV
Förderprogramm De-minimis
Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen bereitzustellen. Ein Teil der Zuwendungen wird durch das Förderprogramm De-minimiszur Verfügung gestellt. Mit Datum vom 01.11.2009 sind die Richtlinien der Förderperiode 2010 in Kraft getreten. Diese beinhalten einige wesentliche Änderungen gegenüber den vorherigen Richtlinien.
Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeugen ab12 t zulässigem Gesamtgewicht sind.
Antragsfrist:
Die Antragsfrist endet am 31.03.2010 (Eingang des Antrags beim BAG).
Förderung als Budgetzusage:
Die Förderung erfolgt als Budgetzusage auf der Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Der Antragsteller kann im Rahmen dieses Budgets förderfähige Maßnahmen nach Anlage zu Ziffer 2 der Förderrichtlinie durchführen. Es gelten die unter Ziffer 6.1 genannten maßnahmenbezogenen Förderhöchstbeträge. Eine konkrete Benennung der vorgesehenen Maßnahmen bei Antragstellung ist nicht mehr erforderlich.
Förderfähig sind unter anderem Hard- und Softwareprodukte für digitale Tachographen. Aus unserem Produktangebot sind beispielsweise alle Komplettpakete, die Downloadwerkzeuge und die Tachonova Driver Card Software förderungsfähig. Auch TachoPlus Software (Grundmodul) sowie die Wartungsverträge für diese Software sind förderungsfähig.
Antragsverfahren
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des BAG. (www.bag.bund.de)
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
Digitaler Tachograph - 10 Regeln für LKW Fahrer
In diesem Infoblatt haben wir für Ihre Fahrer die 10 wichtigsten Regeln der Lenk- und Ruhezeiten zusammengestellt.
Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem digitalen Tachographen
Mit der VO (EG) 561/2006 wurde festgelegt, dass alle ab dem 01. Mai 2006 erstmalig zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bzw. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein müssen.
Neue Lösung für die europaweite Datenfernübertragung von Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten
Mit dem Mobile Tachograph Reader können digitale Tachographendaten jederzeit dezentral erfasst werden.
Villingen-Schwenningen, 10.März 2008: Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für das Auslesen von Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten stellen viele Unternehmen mit eigenem Fuhrpark vor große Probleme. Die Fahrer und Fahrzeuge sind oftmals wochenlang unterwegs. Abhängig von Auftragslage und Route ist oft nicht vorhersehbar, wann ein Fahrzeug wieder auf dem Betriebsgelände ist und Datendownload möglich ist. Der Mobile Tachograph Reader 1 (MTR 1) bietet eine Lösung für dieses Problem. Das Datenauslesegerät mit integriertem GPRS-Modem wurde speziell für das Herunterladen von Informationen aus dem Digitalen Tachographen entwickelt. Mithilfe des MTR 1 ist der Download und die Übermittlung von Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten von jedem Ort innerhalb Europas möglich.
Seit 11. April 2007 gelten neue Lenk- und Ruhezeiten
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung VO (EG) 561/2007 am 11. April 2007 gelten auch in Deutschland die neuen Lenk- und Ruhezeiten. Die neue Verordnung bringt viele Änderungen, so dürfen die 45 Minuten Lenkzeitpause nach 4½ Stunden Fahrzeit nicht mehr in 3 Blöcke à 15min aufgeteilt werden. Die neue Regelung sieht nur noch eine Aufteilung in einen Block mit 15 min und einen mit 30 min vor. Die Wochenruhezeit kann jetzt auch am Standort auf 24 Std. verkürzt werden, allerdings müssen hierbei die entsprechenden Ausgleichsregelungen befolgt werden. Auch der Zeitpunkt für eine wöchentliche Ruhezeit hat sich geändert. So mus nach der neuen Regelung spätestens am Ende von sechs 24 -Stunden-Zeiträumen eine Wochenruhezeit genommen werden. Die 12-Tage-Regel im Personenverkehr entfällt.
Diese und alle weiteren Informationen finden Sie in unserem aktuellen Informationspaket Praxiswissen Lenk- und Ruhezeiten im Straßengüter- und Personenverkehr.
IAA Symposium digitaler Tachograph: Kontrollbehörden berichten über Schulungsdefizit
Die digital spirit GmbH, lud im Rahmen der IAA Nutzfahrzeuge zu einem Symposium zum Thema "Erfahrungen mit dem digitalen Tachographen" ein. Ergebnis der Diskussionsrunde: Gut fünf Monate nach Einführung des digitalen Tachographen (DTCO) bestätigt die Kontrollpraxis, dass ein hohes Schulungsdefizit in Sachen digitaler Tachograph besteht. Ohne Fachwissen aus z.B. geeigneten Schulungsprogrammen, drohen Fahrern und Flotten hohe Bußgelder. Diskutanten auf dem Symposium waren neben dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auch Vertreter der Polizei, des Verbandes für das Verkehrsgewerbe Westfalen-Lippe e.V. sowie des Thüringer Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz.
Einzelpiktogramme nach VO (EG) 1360/02
Piktogramme in Tabellenübersicht hier
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